Clan Donald Germany unterstützen oder Mitglied werden


Es gibt viele Arten, wie man die Clan Donald Society of Germany e.V. unterstützen kann, ob als dauerhaftes Mitglied, einmaliger Spender / Förderer oder ehrenamtlicher Helfer. Wir sind rein ehrenamtlich und gemeinnützig tätig und es gibt daher viele Aufgaben und Projekte, für die wir Unterstützung benötigen. All unsere Mitgliedsbeiträge und Spenden fließen daher komplett in die Verwaltung unseres Vereins und unserer Mitglieder sowie in unsere Aktionen und Projekte. Sprechen Sie uns gerne an oder besuchen Sie uns in unserem Clan Zelt – wir sind uns sicher, dass wir die richtige Unterstützungsform für Sie finden werden!

Jahresmitgliedschaft bei der Clan Donald Society of Germany e.V.

Die auf Dauer angelegte Jahresmitgliedschaft in der Clan Donald Society of Germany e.V. ist nur eine von zahlreichen Möglichkeiten, Clan Donald Germany und seine deutsche Society kennenzulernen und zu unterstützen. Hierzu sollten Sie schon sicher sein, dass Ihr Herz dauerhaft für den Clan Donald schlägt oder Sie ein Familienmitglied sind. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir binnen der ersten 12 Monaten eine Probezeit haben, um uns gegenseitig persönlich kennenzulernen und gemeinsam zu entscheiden, ob wir zueinander passen. Die Mitgliedschaft in einer Familien-Society ist auf Dauer angelegt und wir wollen sicherstellen, dass all unsere Mitglieder den Clan Donald genauso lieben und ihm Ehre bereiten wollen, wie wir selbst.

Bitte beachten Sie, dass wir satzungsgemäß nur volljährige und geschäftsfähige Mitglieder aufnehmen.

Es gibt unterschiedliche Mitgliedsarten:

  1. Family Members: Dies sind Familienmitglieder von Clan Donald Germany, die den Namen Donald (oder einer seiner Formen) bzw. der dazugehörigen Familiensippen tragen oder ein nachgewiesener Nachkomme eines Clan Donald Angehörigen oder angeheiratet bzw. adoptiert von solchen sind. Die Family Members gehören automatisch zum Clan Donald Germany.
  2. Friend / Associate Members: Dies sind Mitglieder, die zwar nicht vom Clan Donald als Familienmitglied abstammen, aber den Clan Donald mit dem Herzen lieben. Im Zweifel oder bei unzureichenden Nachweisen oder dem Fehlen von Nachweisen ist ein Mitglied immer ein Friend Mitglied, bis entsprechend ausreichende Nachweise erbracht worden sind.
  3. Honorary Members: Dies sind Mitglieder, die sich in besonderer Weise um den Clan Donald oder einer seiner Societies verdient gemacht haben. Sie werden satzungsgemäß durch den Vorstand ernannt.

Mitgliedsantrag

Bitte laden Sie den Mitgliedsantrag herunter, füllen Sie diesen aus, fügen Sie die für die Familienmitgliedschaft notwendigen Nachweise bei (nur wenn Sie als solche auch geführt werden und dem Clan Donald Germany gemeldet werden wollen), unterschreiben Sie diesen und senden ihn im Anschluss an den Vorstand, der darüber in der monatlichen Vorstandssitzung (Executive Board Meeting – EBM) entscheidet. Sie können dies online als Scan über vorstand@clandonaldgermany.org oder über die Postadresse der Society tun.

Wir freuen uns auf Sie!

Satzung

Die gültige Satzung nebst Anlagen & Ordnungen können Mitglieder im geschlossenen Bereich einsehen sowie Interessierte am Clan Zelt oder diese auch begründet anfordern beim Vorstand.

Gebühren der Mitgliedschaft

Die Gebühren der Mitgliedschaft richten sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung, welche eine Anlage der Satzung ist und in der Jahreshauptversammlung von allen Mitgliedern beschlossen wird. Darin sämtliche sind sämtliche eventuelle Beiträge, Gebühren und Umlagen enthalten.

Die Mitgliedschaft ist eine Jahresmitgliedschaft für ein Kalenderjahr vom 01.01. bis 01.12. Der Jahresmitgliedsbeitrag wird für das gesamte Jahr erhoben und auch bei unterjährigem Eintritt oder Austritt wird nicht gekürzt.

Der Jahresmitgliedsbeitrag ab 2024 beträgt Stand 06.04.2024:

  • 30,00 Euro pro Jahr für Family Members
  • 35,00 Euro für Friend / Associate Members
  • Honorary Members sind von der Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrages befreit, können aber gerne weiterhin diesen freiwillig leisten.

Bei Erstaufnahme ist für das Willkommenspaket eine einmalige Aufnahmegebühr fällig. Diese wird ab dem 01.01.2025 erhoben.

Sämtliche Beträge sind unter Angabe der Mitgliedsnummer und des Mitgliedschaftsart im Verwendungszweck bis spätestens 15. März des jeweiligen Kalenderjahres bzw. der Mitgliedsbeitrag des Eintrittsjahres am 15. des auf den Eintritt folgenden Monats auf das folgende Vereinskonto zu überweisen:

Kontoinhaber:

Clan Donald Society of Germany e.V.

Bank: Commerzbank

IBAN: DE98 3504 0038 0511 8229 00

BIC: COBADEFFXXX

Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Mit dieser Zahlung erhält das Mitglied Zugang zu:

  • allen deutschen Clan Donald Informationen und Newslettern
  • Einladungen zu Aktionen und Veranstaltungen des deutschen Clan Donald
  • Kontakt und Hilfe bei der Ahnenforschung
  • Kontakt zum schottischen Clan Donald und seinen internationalen Societies sowie deren Mitgliedern und Experten, soweit möglich
  • Vergünstigungen bei Aktionen, Services, Produkten und Veranstaltungen bei Partnern des deutschen Clan Donald, soweit möglich.

Spenden und andere Zuwendungen

Über die verpflichtenden Beiträge hinausgehende Beträge können unter gewissen Umständen als Spenden anerkannt werden. Gleiches gilt für einmalige Zuwendungen ohne eine Mitgliedschaft.

Die Clan Donald Society of Germany e.V. ist als gemeinnützig anerkannt gem. §§ 52 Abs. 1 + 60a + 13 AO in den Bereichen:

§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nrn 5  AO: Förderung von Kunst und Kultur

§ 52 Abs. 1 13 AO: Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

§ 52 Abs. 2 Satz 1 21 AO: Förderung des Sports.

Entsprechend sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden gem. § 50 Abs. 1 EStDV unter bestimmten Umständen auszustellen.

Wenn Sie unsere Arbeit fördern und unterstützen oder mitarbeiten wollen, sprechen Sie uns bitte persönlich an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!